Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen / FAQ

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wählen Sie einfach die entsprechende Rubrik aus und finden Sie Ihre gewünschten Antworten.

Was sind Betriebs-/ Nebenkosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Eine Auflistung der Nebenkosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Bitte berücksichtigen Sie, dass nach gesetzlichen Regelungen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden muss. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister und Versorger zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.

Was ist eine Bonitätsabfrage?

Mittels einer Bonitätsabfrage erhält die WVW Wohnungsvermietung West GmbH & Co KG Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen u.a. Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (weitere Informationen unter www.schufa.de). Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrem Einverständnis Ihre Bonität. Die Einverständniserklärung für die Datenabfrage bei der SCHUFA unterschreiben Sie bei uns vor Ort. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Mietzahlung

Wir buchen Ihre monatliche Mietzahlung zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto ab. Auch um Rückzahlungen und Nachzahlungen müssen Sie sich nicht kümmern, das läuft mit dem SEPA-Lastschriftmandat automatisch. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden zur Bonitätsprüfung benötigt?

  • Personalausweis
  • Mieterselbstauskunft
  • Gehaltsnachweise (letzte drei Monate)
  • aktuelle SCHUFA-Auskunft
  • Vormieterbescheinigung

Endabnahme/Schlüsselübergabe: Was muss ich beachten?

Beachten Sie, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel untereinander nicht gestattet ist. Auch in Ihrem Interesse sollte an diesem Termin einer unserer Mitarbeiter anwesend sein, um die Übergabe ordnungsgemäß zu protokollieren. Andernfalls stehen Sie weiter in der Haftung, auch wenn Sie gar nicht mehr im Besitz der Wohnung sind. Bei der Endabnahme findet der Besitzübergang statt. Bitte vereinbaren Sie für die Endabnahme/ Schlüsselübergabe rechtzeitig einen Termin mit uns. Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen (siehe hierzu "Ich kann den Vor-/ Endabnahmetermin nicht wahrnehmen").

Ich kann den Vor-/ Endabnahmetermin nicht wahrnehmen. Was kann ich tun?

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld die Kontaktdaten der Person mit, damit wir uns mit dieser in Verbindung setzen können. Halten Sie bzw. Ihre Vertrauensperson zur Vor- sowie auch zur Endabnahme Ihr Übergabeprotokoll bereit, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Wohnungsabnahme zu vermeiden.

Welche Vorschriften gibt es beim Thema Tierhaltung?

Die Frage der Tierhaltung hat die WVW Wohnungsvermietung West GmbH & Co KG gerecht festgelegt. Kleine Haustiere wie Hamster oder Wellensittiche dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören. Bei Hunden und Katzen behält sich die WVW Wohnungsvermietung West GmbH & Co KG als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert. Bitte schauen Sie hierfür in Ihren Mietvertrag oder sprechen uns persönlich an.

Wie sollte ich mich bei einer Ruhestörung durch andere Mieter verhalten?

Grundsätzlich empfiehlt sich das persönliche, vernünftige und freundliche Gespräch mit dem ruhestörenden Nachbarn. Legen Sie ruhig und sachlich Ihr Problem dar und suchen Sie gemeinsam eine Lösung. Sollte dies jedoch nicht mehr ausreichen, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Bitte schildern Sie uns die Missstände schriftlich und mit detaillierten Angaben, damit wir uns Ihrem Anliegen annehmen können.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird geprüft, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein und die Wohnung im ordentlichen Zustand zurückgegeben werden, wird die Kautionsauszahlung umgehend angestoßen. Zur Vervollständigung weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.

Kontaktdaten WVW Wohnungsvermietung West GmbH & Co KG

Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 04321-915920 oder per E-Mail info@wvw-west.de.  Bei vielen Anliegen lohnt sich ein Blick auf unsere Website. Hier sind viele Themen schon zu Ihrer Information aufbereitet.

Reparatur- / Schadenmeldung

Allen Mietern der WVW Wohnungsvermietung West GmbH & Co KG steht die Servicenummer zur Verfügung. Dort können Sie rund um die Uhr Reparaturen melden. Wir kümmern uns darum, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben wird.

0176-384202-11

Alternativ haben Sie die Möglichkeit über unsere online Schadenformular Schäden und notwendige Reparaturen zu melden.

Ich möchte meine Wohnung kündigen – was muss ich tun?

Seit dem Jahr 2002 gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Datum der Absendung oder der Poststempel. Bitte schicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig los und denken daran, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben. Bei älteren Mietverträgen können individuelle Kündigungsfristen vereinbart worden sein, diese gelten in jenen Fällen. Werfen Sie im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag. Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis schriftlich kündigen müssen, damit die Kündigung wirksam wird. 

Wohnungssuche

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Zu unseren Geschäftszeiten informieren Sie unsere Mitarbeiter unter unserer Servicenummer 04321-915 920 gerne zu unseren Mietangeboten. Alternativ können Sie rund um die Uhr die Immobiliensuche auf unserer Website nutzen. Schauen Sie hierfür gerne in der Rubrik Wohnungsbestand und Freie Wohnungen nach einem passenden Zuhause.